Suchfunktion
Apostillen Legalisationen
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Ansprechpartner:
Frau Sawczuck
+++ Bitte beachten: Die Apostillenstelle ist am Freitag, den 11.05.2018 geschlossen. +++
Telefonisch erreichbar unter Tel. 0711/212-3406 während der Kontaktzeiten
Montag bis Donnerstag von 9:00 - 15:30 Uhr, Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr
Persönliche Entgegennahme von Anträgen am Schalter 1 (Apostillenstelle)
Montag bis Freitag von 9:30 - 11:30 Uhr
Anmeldung: Pforte Olgastraße 2, 70182 Stuttgart
Anträge können auch in schriftlicher Form unter Angabe des Landes, in dem die Urkunde verwendet wird, eingereicht werden. In
diesem Fall wird die Kostenrechnung durch die Landesoberkasse Metzingen zugestellt. Der Antrag ist zu richten an das
Landgericht Stuttgart
Verwaltung/ Apostillen/Überbeglaubigungen
Urbanstr. 20
70182 Stuttgart
Die Bearbeitungszeit liegt im Ermessen des Landgerichts
Regelbearbeitungszeit: 2 Tage
Urkunden der Städte und Gemeinden
Für die Ausstellung der Apostillen und Legalisationen von Urkunden der Städte und Gemeinden wenden Sie sich bitte an das
Regierungspräsidium Stuttgart -Referat 24-
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart-Vaihingen
Telefon: 0711-904-12414 oder 0711-904-12415
