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Geschichtliches

Das Landgericht Stuttgart besteht seit dem 1. Oktober 1879. Mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze wurde der Kreisgerichtshof Stuttgart zum Landgericht.

Das Landgericht Stuttgart startete aus heutiger Sicht bescheiden. Es bestand anfangs aus zwei Straf-, zwei Zivil- und einer Kammer für Handelssachen. Periodisch alle drei Monate trat das Schwurgericht zusammen. Mit der Rechtsprechung waren neben dem Gerichtspräsidenten 25 Richter betraut, davon drei Direktoren als Kammervorsitzende. In der Verwaltung und im Unterstützungsbereich waren 23 Mitarbeiter beschäftigt. Im Landgerichtsbezirk mit rund 300.000 Gerichteingesessenen gab es 42 zugelassene Rechtsanwälte.

Das Gericht ist Zeit seines Bestehens in der Urbanstraße ansässig, von 1879 bis 1944 allerdings in einem eigens zum Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze errichteten prunkvollen, palastähnlichen Justizgebäude, das sich mehrere Stuttgarter Justizbehörden teilten.

Die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen seit 1879 fanden in mancherlei Hinsicht ihren Spiegel auch in der Entwicklung des Gerichts. Es seien hier in aller Kürze nur einige, für das Gericht auch heute noch wichtige Marksteine skizziert:

Der Bezirk des Landgerichts, dem zunächst nur die Amtsgerichte Stuttgart, Stuttgart-Cannstatt, Böblingen, Esslingen, Leonberg, Ludwigsburg und Waiblingen angehörten, wurde allmählich vergrößert: 1924 kam vom Landgerichtsbezirk Heilbronn der Amtsgerichtsbezirk Backnang und vom Landgerichtsbezirk Ulm der Amtsgerichtsbezirk Kirchheim/Teck zu Stuttgart, 1931 folgte vom Landgerichtsbezirk Hall der Amtsgerichtsbezirk Schorndorf. 1945 kam der amerikanisch besetzte Amtsgerichtsbezirk Nürtingen, der bis dahin zum nun französisch besetzten Tübingen zählte, zum Stuttgarter Landgerichtsbezirk.

Die Zeit des Nationalsozialismus war eine dunkle Periode - für das Landgericht Stuttgart, wie für die gesamte württembergische Justiz, die 1935 verreichlicht wurde. Damit endete die Unabhängigkeit der Rechtsprechung. Jüdische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mussten das Gericht verlassen. Der „Justizpalast“, der als Symbol für eine moderne, sich aus reichseinheitlichen Gesetzen ableitende Staatlichkeit und Justiz errichtet wurde, stand nun für Ungerechtigkeit und Unmenschlichkeit. Der Lichthof wurde zur zentralen Hinrichtungsstelle, an der 423 Menschen ihr Leben ließen. Zahlreiche davon wurden vom Stuttgarter Sondergericht unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Cuhorst wegen Nichtigkeiten zum Tode verurteilt. In der Bombennacht vom 12./13. September 1944 wurde das Justizgebäude vollständig zerstört; dabei wurden alle Akten vernichtet. Mit der Besetzung Stuttgarts am 21. April 1945 endete die deutsche Gerichtsbarkeit.

Bereits am 10. September 1945 nahm das Landgericht seine Tätigkeit wieder auf, untergebracht in Provisorien, aber nach wie vor im Justizviertel in der Urbanstraße. Ab 1953 wurden die heutigen Gebäude errichtet, zunächst das achtstöckige Hochhaus, 1956 folgte das Langhaus. Das Hochhaus wurde bis 1982 vom Oberlandesgericht genutzt. Erst in diesem Jahr wurden die Bauarbeiten für den Neubau des Oberlandesgerichts an der Olga-/Ulrichstraße abgeschlossen, so dass sich das Landgericht vom Langhaus in das Hochhaus ausdehnen konnte.

Das Landgericht Stuttgart ist heute das größte Gericht Baden-Württembergs und eines der größten Landgerichte in Deutschland. Der Gerichtsbezirk umfasst den gesamten Mittleren Neckarraum mit rund 2,1 Millionen Einwohnern. Mit der Rechtsprechung sind über 200 Richterinnen und Richter befasst. Von den 75 Kammervorsitzenden sind 32 weiblich. Als ehrenamtliche Richter sind beim Landgericht Stuttgart über 100 Handelsrichterinnen und -richter und nahezu 1.000 Schöffinnen und Schöffen tätig. In der Verwaltung und im Unterstützungsbereich sind rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Im Jahr 2021 waren 19.161 erstinstanzliche Zivilsachen, 2.342 Berufungs- und Beschwerdeverfahren in Zivilsachen, 29 Schwurgerichtssachen, 298 erstinstanzliche Strafsachen vor großen Strafkammern und 1.119 Berufungsverfahren vor kleinen Strafkammern zu erledigen.

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