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Jahrespressegespräch 2024: Das Hauptstadt-Landgericht Stuttgart – Außergewöhnliche Herausforderungen

Datum: 09.02.2024

Kurzbeschreibung: Allein am Stuttgart Commercial Court wird in Zivilverfahren über mehr als 2 Milliarden Euro gestritten.
Große Strafverfahren über schwere Gewalttaten und eine generell zunehmende Gewaltbereitschaft belasten die Sicherheitskräfte. 

Am 31. Juli 2023 trat Hans-Peter Rumler sein Amt als Präsident des Landgerichts Stuttgart an. Damit trat er an die Spitze eines der größten Landgerichte der Bundesrepublik. „Die schiere Dimension des Gerichts ist in jeder Hinsicht beeindruckend: Die große Zahl an Beschäftigten, die zahlreichen Gebäude, der weite Zuständigkeitsbereich für eine pulsierende Landeshauptstadt und den gesamten mittleren Neckarraum und die zehn Amtsgerichte bringen ganz besondere Herausforderungen mit sich.“, beschreibt Rumler seine ersten Eindrücke. 

Das Landgericht Stuttgart ist mit über 200 Richterinnen und Richtern das größte Gericht des Landes Baden-Württemberg. Allein am Landgericht selbst sind 450 Personen beschäftigt. Rumler führt zudem die Dienstaufsicht über zehn Amtsgerichte, an denen 135 Richterinnen und Richter und über 850 weitere Beschäftigte tätig sind. 57 Kammern sind am Landgericht für die Rechtsprechung im Zivilrecht zuständig, 38 Kammern im Strafrecht. Jährlich werden von den Richterinnen und Richtern über 12.000 Zivilverfahren und 1.500 Strafverfahren der ca. 2,2 Millionen Einwohner des Gerichtsbezirks umgetrieben. Diese Zahlen verdeutlichen, dass das Landgericht ganz besondere Herausforderungen zu bewältigen hat.

Hochkomplexe und bedeutende Wirtschaftsstreitigkeiten

In der Landeshauptstadt und dem mittleren Neckarraum sind zahlreiche Großkonzerne ansässig. Allein die Wirtschaftskraft der Stadt Stuttgart entspricht mit rund 150 Milliarden Euro jährlich (Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg für 2021) dem BIP mancher EU-Staaten. Dies bringt eine Fülle von zivilrechtlichen Streitigkeiten mit sich, die in ihrer Komplexität und Masse eine Besonderheit darstellen. 

So wurde das Landgericht Stuttgart als Gericht am Sitz der Mercedes-Benz Group AG in den Jahren 2018 bis 2022 mit einer bislang beispiellosen Klagewelle infolge des Diesel-Skandals konfrontiert. In kürzester Zeit stiegen die Verfahrenszahlen auf das Doppelte des üblichen Pensums. „Dass die Richterinnen und Richter des Landgerichts dieser Verfahrensflut in nur wenigen Jahren Herr geworden sind, beeindruckt mich zutiefst.“, so Rumler. „Bereits im Laufe des Jahres 2022 gelang es, auch mit Hilfe einer vorübergehenden Personalverstärkung durch den Landtag und das Justizministerium, die Verfahrensbestände wieder an das Niveau vor der Dieselwelle anzunähern und mittlerweile haben wir dieses durch eine beeindruckende Erledigungsleistung der Kolleginnen und Kollegen wieder erreicht.“ 

Das Landgericht Stuttgart ist aber auch darüber hinaus eine gefragte Anlaufstelle mit herausgehobener Bedeutung für die Beilegung komplexer zivilrechtlicher Streitigkeiten. Das Phänomen der Massenverfahren wird unabhängig vom Diesel perspektivisch bleiben und das Landgericht dauerhaft beschäftigen. Durch hierauf spezialisierte Verbraucherschutzkanzleien, die groß angelegte Marketingkampagnen betreiben, werden in verschiedenen Bereichen tausende gleichförmiger Klagen erhoben. Rumler besorgt dabei das Fehlen effektiver Verfahrensinstrumente zur Bewältigung solcher Klagewellen durch die Justiz: „Dem Gesetzgeber ist es bislang leider nicht gelungen, schlagkräftige Reformen auf den Weg zu bringen, die es der Justiz ermöglichen, effizient mit diesem Phänomen umzugehen. Durch die Einführung der sogenannten Abhilfeklage ist keine spürbare Entlastung zu erwarten. Die Individualklage dürfte für die meisten Kläger attraktiver bleiben und immer wieder zu extremen Belastungsspitzen führen, wie wir sie am Landgericht Stuttgart in den letzten Jahren erlebt haben.“ 

Daneben bringt der Sitz multinationaler Konzerne naturgemäß aufsehenerregende wirtschaftsrechtliche Großverfahren mit sich. Diese sind beim Landgericht Stuttgart gut aufgehoben: Neben den etablierten Spezialkammern hat sich der 2020 deutschlandweit als erster seiner Art neu eingeführte Stuttgart Commercial Court als außerordentlich erfolgreich erwiesen. „Der Commercial Court ist bundesweit zu einer viel beachteten und häufig angerufenen Institution bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten geworden.“ erläutert der Präsident. Die beiden dem Commercial Court angehörenden Kammern sind insbesondere zuständig für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen, Gesellschaftsrecht sowie Streitigkeiten zwischen Unternehmen mit hohen Streitwerten. Der Stuttgart Commercial Court hatte seit Gründung insgesamt ca. 700 Verfahrenseingänge mit einem Gesamtstreitwert von über 2 Milliarden Euro. Durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz will der Bundesgesetzgeber nun Commercial Courts und Chambers auch an anderen Standorten etablieren und ihnen weitere Verfahrensinstrumente an die Hand geben. „Es freut mich sehr, dass das Stuttgarter Erfolgsmodell den Gesetzgeber inspiriert hat, mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz bundesweit Commercial Courts und Commercial Chambers einzuführen. Das Oberlandesgericht und das Landgericht Stuttgart werden hier weiterhin ihrer Vorreiterrolle gerecht werden.“, so Rumler. „Der Wirtschaft wird ein attraktives Angebot gemacht, auch große internationale Verfahren bei den spezialisierten Spruchkörpern zu verhandeln. Der Justizstandort Deutschland wird hierdurch insgesamt gestärkt.“ 

Daneben hatten die Zivilrichter des Landgerichts Stuttgart in den letzten Jahren viele weitere spektakuläre Großverfahren zu bewältigen, seien es massenhafte Klagen im Zusammenhang mit dem Lkw-Kartell, dem Rundholzkartell, Stuttgart 21 oder Anlegerklagen im Zuge des Dieselskandals.

Künstliche Intelligenz und eAkte: Das Landgericht wappnet sich für die Zukunft

Dabei, so Rumler, müsse das Landgericht agil bleiben und mit der Anwaltschaft Schritt halten. Dieser gelinge es zunehmend, gerade Massenverfahren durch den Einsatz von automatisierten Prozessen und künstlicher Intelligenz mit verhältnismäßig geringem Aufwand zu bearbeiten. Angesichts des Fachkräftemangels, von dem auch die Justiz nicht verschont bleibe, müssten neue Wege gefunden werden, die Richterinnen und Richter von Routinearbeiten zu entlasten. Das Landgericht Stuttgart beteilige sich daher intensiv an der Entwicklung von IT-Lösungen, die es der Justiz ermöglichen sollen, insbesondere Massenverfahren effizienter zu bearbeiten. „Künstliche Intelligenz kann selbstverständlich niemals richterliche Entscheidungen ersetzen. Ich halte insofern aber nichts von Denkverboten.“, so Rumler. Es gebe viele kluge Einsatzmöglichkeiten. Insbesondere bei der Sachverhaltserfassung durch Auswertung umfangreicher Schriftsätze oder der Recherche in Datenbanken könne künstliche Intelligenz helfen. „Ich denke hier vor allem an unterstützende Aufgaben, die Richterinnen und Richter aktuell im Alltag gerade bei Massenverfahren noch sehr viel Zeit kosten.“ Diese Möglichkeiten biete die Technik bereits heute. 

Daneben setzt das Landgericht Stuttgart auf die elektronische Akte, die hier vor drei Jahren eingeführt wurde und viele Abläufe erleichtert und beschleunigt. Mittlerweile gibt es kaum noch Papierakten am Landgericht und auch sämtliche Amtsgerichte des Bezirks sind umgestiegen. Das steigert nicht nur die Effizienz, sondern macht auch die Arbeitsorganisation flexibler und familienfreundlicher, da die Richterinnen und Richter von überall auf die Akte zugreifen können.

Schließlich erlangen auch Videoverhandlungen zunehmend Bedeutung. Gerade in Massenverfahren können sie ein Instrument sein, um schnellen und kostengünstigen Rechtsschutz zu gewährleisten. Allerdings warnt Rumler insofern vor Aktionismus des Gesetzgebers: Videoverhandlungen seien in einer Vielzahl von Verfahren kein probates Mittel zur effizienten und interessengerechten Rechtsdurchsetzung. Die Erörterung der Sach- und Rechtslage in physischer Anwesenheit von Prozessbevollmächtigten und Parteien sei der Kerninhalt richterlichen Wirkens und setze die räumliche Begegnung im öffentlichen Forum des Gerichtsgebäudes in vielen Verfahrenskonstellationen zwingend voraus. Rumler begrüßt daher, dass der Bundesrat hinsichtlich des in einigen Punkten zu weitgehenden Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit einstimmig das STOP-Schild gehoben hat: „Die Justiz muss sichtbar sein und darf nicht zu einem Online-Streitschlichter verkommen. Anderenfalls werden die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen und der durch sie hergestellte Rechtsfrieden ganz erheblich gefährdet“

Mammutprozesse im Strafrecht

Die insgesamt 18 großen Strafkammern des Landgerichts Stuttgart sind in erster Instanz unter anderem für diejenigen Strafverfahren aus dem Landgerichtsbezirk Stuttgart zuständig, bei denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist oder bei denen die Staatsanwaltschaft wegen des Umfangs oder der Bedeutung des Falles Anklage beim Landgericht erhebt. Für schwere Straftaten gegen das Leben sind dabei große Strafkammern als Schwurgerichtskammern und in Verfahren, in denen Jugendliche und Heranwachsende angeklagt sind, die großen Jugendkammern zur Entscheidung berufen.

Diese Zuständigkeiten tragen dazu bei, dass vor dem Landgericht Stuttgart als Großstadtgericht regelmäßig Strafverfahren verhandelt werden, die in der Bevölkerung und den Medien in besonderem Maße Beachtung finden. So wurde im vergangenen Jahr neben einer Reihe aufsehenerregender Verfahren vor den Schwurgerichts- und den großen Jugendkammern unter anderem das Verfahren gegen einen hochrangigen Polizeibeamten des Landes wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung durch die Medien intensiv begleitet.

Eine Besonderheit ist die Zuständigkeitskonzentration für erstinstanzliche Strafsachen im Bereich der schweren Wirtschaftskriminalität für ganz Württemberg. Diese Strafverfahren werden für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart von den sechs großen Wirtschaftsstrafkammern des Landgerichts Stuttgart verhandelt. Sie stehen ebenfalls häufig im Fokus der Öffentlichkeit und zeichnen sich in der Regel durch komplexe Sachverhalte, umfangreiche Akten und oftmals langwierige Hauptverhandlungen aus. Ein Beispiel hierfür ist die strafrechtliche Aufarbeitung der Vorwürfe im Zusammenhang mit der ehemaligen Auslandsabteilung des Klinikums Stuttgart, die das Landgericht weiterhin beschäftigt und bei der die Ermittlungsakten über 1.000 Stehordner füllen.

Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Stuttgart für die Landeshauptstadt und den dicht besiedelten mittleren Neckarraum spiegelt sich auch in der Anzahl der kleinen Strafkammern des Landgerichts wider: Insgesamt 20 kleine Strafkammern entscheiden über Berufungen gegen die Strafurteile der zehn Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Stuttgart. Die Konzentration von Zuständigkeiten für bestimmte Delikte, beispielsweise für Straftaten aus den Bereichen „Cybercrime“ oder „Hatespeech“, ermöglicht auch eine effiziente Bearbeitung von Berufungsverfahren.

„Der gesamte Strafbereich hat auch im Jahr 2023 wieder Höchstleistungen erbracht.“, so Rumler. Die Arbeitsbelastung der in Strafsachen tätigen Kolleginnen und Kollegen zeige sich nicht nur in der hohen Zahl der Verfahrenseingänge, die weiter gestiegen sei. Auch die Zahl der von den Strafkammern absolvierten Verhandlungstage sei beträchtlich. Hierin spiegele sich die steigende tatsächliche und rechtliche Komplexität der Verfahren. Die Leistung der Strafrichterinnen und -richter beeindruckt den Präsidenten: „Die Belastungen, welchen die Kolleginnen und Kollegen im Strafrecht ausgesetzt sind, sind enorm. Sei es die häufiger zu beobachtende Konfliktverteidigung oder die intensive meinungsgeprägte Medienberichterstattung, bei der die Richter auch persönlich nicht selten im Fokus stehen: Das geht an niemandem spurlos vorüber. Die Professionalität, mit der die Strafkammern mit diesen Herausforderungen umgehen, ist imponierend.“

Zunehmende Gewaltbereitschaft und Angriffe auf den Rechtsstaat

Besonders wichtig ist Rumler der Hinweis auf die Sicherheitslage am Landgericht Stuttgart. Nicht wenige Strafverfahren bergen erhebliche Sicherheitsrisiken für das Gericht und die Verfahrensbeteiligten. „Als Richter haben wir es häufig mit gefährlichen Situationen zu tun, von denen wir jedoch persönlich nicht viel mitbekommen. Unser Schutz sind die Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister sowie die Polizei. Ohne deren großen Einsatz und ihre Professionalität wäre der ordnungsgemäße Dienstbetrieb unmöglich.“, so Rumler. Die Gefahren resultierten nicht nur aus der laufenden gerichtlichen Aufarbeitung schwerer Gewalttaten, bei denen im Raum Stuttgart wiederholt Schüsse gefallen und in einem Fall eine Handgranate zum Einsatz gekommen sein solle. Häufig gingen diese mit dem Aufeinandertreffen sich feindlich gegenüberstehender Gruppierungen einher, was für die gerichtliche Aufarbeitung hohe Sicherheitsrisiken mit sich bringe.

Spürbar sei auch, dass der freiheitlich-demokratische Grundkonsens von Teilen der Bevölkerung zunehmend in Frage gestellt werde. „Staatliche Institutionen werden immer weniger akzeptiert. Angriffe auf Polizei- und Rettungskräfte sind dabei nur die Spitze des Eisbergs. Auch an den Gerichten ist diese Entwicklung vermehrt zu spüren, was in der Öffentlichkeit nicht immer wahrgenommen wird“. Rumler warnt: „Der erodierende Respekt und Gewalttätigkeiten gegenüber den Sicherheitskräften des Landgerichts sind alarmierend und nicht nur eine Gefahr für den Einzelnen. Sie richten sich direkt gegen eine der Grundsäulen unseres Rechtsstaats. Das dürfen wir nicht hinnehmen.“

Die gute Nachricht ist: Die Sicherheitskräfte des Landgerichts haben die Lage im Griff. Die bereits zuvor hohen Sicherheitsmaßnahmen im und um das Landgericht Stuttgart wurden in den vergangenen Jahren noch weiter verstärkt. Derzeit sorgen hier über 80 Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister für die Sicherheit an 18 Gebäuden des Land- und Oberlandesgerichts. Sie führen jährlich über 2.500 Gefangenen-Vorführungen und 20.000 Durchsuchungen bei Einlasskontrollen durch, betreuen über 60 Sitzungssäle und ca. 40 Haftplätze. Dabei werden sie regelmäßig von Kräften der Sicherheitsgruppe Gerichte und Staatsanwaltschaften unterstützt. Deren knapp 20 speziell ausgebildete und ausgerüstete Justizwachtmeister sind anlassbezogen an allen Gerichten im gesamten Landgerichtsbezirk eingesetzt. Bei besonderen Sicherheitslagen werden außerdem im Bedarfsfall immer häufiger Kräfte der Polizei im Wege der Amtshilfe hinzugezogen.

Die Anforderungen an die Sicherheitskräfte steigen von Jahr zu Jahr. Sie müssen potenzielle Gefahrsituationen früh erkennen, vermeiden, deeskalieren und im Ernstfall unter erheblicher Gefahr für die eigene Gesundheit eingreifen. Der Präsident weist dabei auch auf in der Öffentlichkeit weniger stark sichtbare Herausforderungen hin: „Wer an einem Strafprozess am Landgericht Stuttgart als Angeklagter, Zeuge oder Angehöriger beteiligt ist, befindet sich in aller Regel in einer persönlichen Extremsituation. Es geht für die Beteiligten um sehr viel. Es ist daher nicht selten, dass unsere Sicherheitskräfte auch bei medizinischen und psychologischen Notfällen die ersten Anlaufstellen sind.“

Dringend erforderliche Gebäudesanierung und Neubau

All diese Herausforderungen an ein Hauptstadtgericht erfordern selbstverständlich den vielfältigen Anforderungen entsprechende Gerichtsgebäude. Dies nicht zuletzt aufgrund gestiegener Sicherheitsanforderungen. Hier sieht der Präsident erheblichen Handlungsbedarf: „Die räumliche Situation des Landgerichts ist zum Teil desolat. Die Gebäude im Justizareal wurden seit ihrer Erbauung in den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts nicht mehr wesentlich saniert. Der Sanierungsrückstau ist beträchtlich. Überdies gibt es zu wenige Verhandlungssäle und die vorhandenen sind zu klein.“ Auch dies sei ein Aspekt, der für die Akzeptanz und das Ansehen der Justiz nicht unterschätzt werden dürfe. „Verhandlungssäle, in die es hereinregnet, in denen im Sommer deutlich über 30 Grad Raumtemperatur herrschen, bröselnder Putz, oder eine Fassade, die in ein Netz gehüllt werden muss, sind nicht nur für die Beschäftigten und die Verfahrensbeteiligten unzumutbar. Sie passen auch nicht zu der wichtigen rechtsstaatlichen Stellung eines der größten Gerichte des Landes.“

Rumler begrüßt daher ausdrücklich die Pläne, das Justizareal in Stuttgart in den nächsten Jahren grundlegend zu sanieren und im Innenhof der Gerichte ein neues Saalgebäude zu errichten, in welchem zusätzliche moderne Sitzungssäle untergebracht sind. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen sind allerdings derart umfangreich, dass das Landgericht für die mehrjährige Bauzeit das innenstadtnahe Justizviertel verlassen und in eine Interimsunterbringung am Stuttgarter Pragsattel umziehen muss. 


Das Handout des Jahrespressegesprächs können Sie hier herunterladen.

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